Ab 1. November gilt wieder Winterausrüstungspflicht.
Sommerreifen haben auf winterlichen Straßen nichts verloren!
Darüber hinaus ist in Österreich die Verwendung von Winterausrüstung auch gesetzlich vorgeschrieben:
Von 1. November bis 15. April gilt in Österreich eine Winterausrüstungspflicht für PKW.
Das bedeutet, dass man beim Befahren von schnee- oder eisbedeckten Straßen am PKW Winterreifen oder Schneeketten montiert haben muss.
Die 4x4 Sicherheitsformel
Winterreifen haben im Vergleich zu Sommerreifen einen kürzeren Bremsweg von bis zu 10 % auf regennassen und bis zu 20 % auf schneebedeckten Fahrbahnen.Für eine sichere Fahrt durch den Winter empfehlen wir:
- 4 gleiche Winterreifen am Fahrzeug, die
- maximal 4 Jahre alt sind und
- eine Profiltiefe von mind. 4 mm aufweisen.
- Die Kombination mit einem ŠKODA 4x4 Allradantrieb ist das "Sicherheitssahnehäubchen".
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Neuigkeiten des Autohaus Hafengarage
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(Zuletzt geändert am 22.10.2018)